Allgemeine Geschäftsbedingungen der Autohof Huter GmbH Stand 01.03.2008)
Abschnitt I.
- Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Autohof Huter GmbH gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2. Im Folgenden wird von nachfolgenden Begriffen ausgegangen: Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind.
Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.
Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.3. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind selbst bei Kenntnis der Autohof Huter GmbH nur wirksam, wenn sie von der Autohof Huter GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.4. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" im Einzelfall abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.5. Angestellte der Autohof Huter GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen. Vor allem gelten Erfüllungshandlungen durch die Autohof Huter GmbH weder als Zustimmung zu Abweichungen von diesen AGB noch zu den damit im Widerspruch stehenden AGB des Kunden.
1.6. Als schriftliche Erklärungen gelten auch auf elektronischem Weg übermittelte Erklärungen.
1.7. Die Autohof Huter GmbH ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde, mit dem die Autohof Huter GmbH zu diesem Zeitpunkt in einer aufrechten Vertragsbeziehung steht, ist hierbei berechtigt, einer solchen Änderung oder Ergänzung zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden die Geschäftsbedingungen in der geänderten oder ergänzten Fassung Vertragsbestandteil mit Wirkung des Zugangs der Änderungsmitteilung beim Kunden.
1.8. Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.03.2008. - Anwendbares Recht
Auf jegliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Autohof Huter GmbH ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jeglicher Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. - Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle vertraglichen Ansprüche aus einer Rechtsbeziehung, und zwar sowohl der von der Autohof Huter GmbH als auch der vom Kunden zu erfüllenden vertraglichen Ansprüche, ist der Sitz der Autohof Huter GmbH, dies unvorgreiflich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, die dieser Vereinbarung entgegen stehen, wenn der Kunde Verbraucher ist. - Gerichtsstand
4.1. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Autohof Huter GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für deren Sitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
4.2. Die Autohof Huter GmbH ist darüber hinaus berechtigt, ein anderes, nach den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen für den Kunden zuständiges Gericht im In- und Ausland anzurufen. - Eigentumsvorbehalt
Die Autohof Huter GmbH behält sich das Eigentum an den ausgefolgten Waren und Produkten bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. - Preise, Mengen, Güte
6.1. Die Autohof Huter GmbH verrechnet für sämtliche diesen AGB unterliegenden Waren und Dienstleistungen Tagespreise, dies unbeschadet abweichender Bestimmungen in diesen AGB. Maßgeblich für die Abrechnung sind die jeweils ausgezeichneten, bei Kraftstoffbezug die jeweils an der Tanksäule eingestellten Preise.
6.2. Die Waren werden in handelsüblichen Mengen abgegeben. Die Waren, Produkte und Dienstleistungen werden dem Gesetz entsprechend in der vom Kunden erwartbaren mittleren Qualität und Güte erbracht bzw ausgefolgt. Die Mengenangaben basieren auf den behördlicherseits geeichten Tankanlagen sowie der Angaben der Produzenten. - Zahlungen
7.1. Die Rechnungen der Autohof Huter GmbH sind ohne jeden Abzug sofort zu zahlen und fällig, dies vorbehaltlich besonderer Bestimmungen in diesen AGB oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
7.2. Ab dem auch nur objektiven Verzug des Kunden ist die Autohof Huter GmbH berechtigt, neben der Geldschuld Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verrechnen.
7.3. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, alle aus dem Zahlungsverzug resultierenden Schäden zu tragen; dies gilt insbesondere für die notwendigen Kosten zweckentsprechender gerichtlicher oder außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, jedenfalls jedoch in Höhe der sich aus der Verordnung des Ministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen. - Aufrechnung und Zurückbehaltung
8.1. Ein Kunde darf Forderungen seinerseits gegen Forderungen der Autohof Huter GmbH nur dann aufrechnen, wenn diese Forderungen von der Autohof Huter GmbH ausdrücklich anerkannt wurden oder rechtskräftig festgestellt wurden, dies unbeschadet gesetzlicher Rechte des Verbrauchers.
8.2. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt, dies unbeschadet gesetzlicher Rechte des Verbrauchers. - Schadenersatz
9.1. Die Haftung der Autohof Huter GmbH ist auf deren grobes Verschulden oder das derjeniger Personen, deren Verschulden der Autohof Huter GmbH zuzurechnen ist, beschränkt. Dies gilt etwa für Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens vor oder bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschäden oder wegen unerlaubter Handlungen, ebenso der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden oder entgangenem Gewinn.
9.2. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle eines Personenschadens sowie gegenüber einem Verbraucher.
Abschnitt II.
Besondere Bestimmungen über den Verkauf von Treibstoffprodukten
Unterabschnitt I.
Allgemeine Bestimmungen - Allgemeines
10.1. Diese Bestimmungen dieses II. Abschnittes gelten neben jenen des Abschnittes I.
10.2. Der Bezug der Treibstoffprodukte erfolgt durch die vollautomatische Betankung des Fahrzeuges des Kunden durch diesen selbst oder dessen Vertreter. - Haftung
11.1. Die Autohof Huter GmbH haftet dafür, dass das verteilte Treibstoffprodukt den österreichischen Gesetzesbestimmungen und Normen entspricht und die Anlage den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entspricht.
11.2. Die Autohof Huter GmbH haftet nicht dafür, dass das Produkt, egal aus welchen Gründen an der jeweiligen Station nicht zur Verfügung steht. Darauf gestützte Ansprüche des Kunden – egal aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.
11.3. Der Kunde haftet für alle Nachteile und Schäden, die durch eine unsachgemäße Handhabung der Tankvorrichtungen entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, Störungen (z.B. den Austritt von Kraft-, oder Schmierstoffen oder Reinigungsmitteln) oder Unstimmigkeiten bei der Entnahme von Kraftstoffen sofort zu melden, um unbefugtes Benutzung durch Dritte oder Schäden (auch solche Dritter) zu verhindern. - Kundenpflichten
12.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Tankvorrichtungen ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden, die gesamte Anlage sorgfältig und schonend zu gebrauchen und sämtlichen Sicherheitshinweisen unaufgefordert einzuhalten, sowie den Aufforderungen der Autohof Huter GmbH sowie deren Mitarbeitern unverzüglich nachzukommen. Die Gebrauchsanweisung an dem Tankautomaten und die Sicherheitshinweise sind vom Kunden genau zu beachten.
12.2. Nach jedem Tankvorgang kann der Kunde einen Beleg über die Betankung erhalten. Im Falle von Beanstandungen hat der Kunde dies sofort der Autohof Huter GmbH mitzuteilen und zu begründen. Spätere Beanstandungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Unterabschnitt II.
Besondere Bestimmungen für Unternehmer - Ausstellung von Tankkarten an Firmenkunden
13.1. Die Autohof Huter GmbH behält sich vor, nach eigenem Ermessen Kunden eine oder mehrere Tankkarten zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs in einer ständigen Geschäftsverbindung zur Verfügung zu stellen. Insbesondere ist die Autohof Huter GmbH berechtigt, die Ausstellung einer Tankkarte von der Vorlage einer zeitlich unbefristeten abstrakten und ohne weitere Bedingungen durch die Autohof Huter GmbH einseitig abrufbare Bankgarantie in der Höhe des durchschnittlichen dreifachen monatlichen Warenbezugs des Kunden für die letzten drei Monate zu verlangen. Jede andere Art der Sicherheitsleistung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Autohof Huter GmbH. Der Inhaber der Karte erhält die Möglichkeit, unter Verwendung seiner Tankkarte bargeldlos an der Tankstelle der Autohof Huter GmbH und sonstige Waren und Dienstleistungen zu beziehen.
13.2. Die Benutzung der Karte ist beschränkt auf den Kunden und seine Vertreter im Rahmen der betrieblichen Nutzung des Kunden für die Lieferung des Produktes bis zur Höchstmenge, die im Zuge der Erstellung einer Bankgarantie oder bis zur von der Autohof Huter GmbH vorgegebenen Höchstmenge, welche schriftlich vorab festgelegt wird.
13.3. Die Karte bleibt Eigentum der Autohof Huter GmbH. Der Kunde hat sicherzustellen, dass jede verwendete Karte ordnungsgemäß und sorgfältig verwahrt und gegen unbefugte Benutzung Dritter geschützt wird. Sie darf Dritten nicht ausgehändigt oder sonst zugänglich gemacht werden.
13.4. Der Kunde haftet für den ausschließlich bestimmungsgemäß zu erfolgendem Gebrauch der ihm ausgestellten Karten. Dies gilt auch in jedem Falle des Verlustes oder Diebstahls der Karte(n), was unverzüglich bzw sofort nach Feststellung durch den Kunden der Autohof Huter GmbH mitzuteilen ist. Die Sperrung wird durch die Autohof Huter GmbH unverzüglich nach Einlangen der Sperranweisung durch den Kunden erfolgen. Wenn eine verloren gegangene oder gestohlene Karte wiederbeschafft wird, ist sie nur nach vorheriger Zustimmung der Autohof Huter GmbH wieder zu benutzen. Sobald der Verlust der Tankkarte angezeigt wurde, übernimmt die Autohof Huter GmbH alle danach durch mittels der Tankkarte verursachten Lieferungen und Leistungen entstehenden Schäden. Hat der Kunde oder dessen Vertreter, dessen Verhalten dem Kunden zuzurechnen ist, durch schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang der Schaden geteilt wird.
13.5. Alle Leistungen, die der Kunde mit der Tankkarte bezieht, werden im Namen und für Rechnung der Autohof Huter GmbH erbracht. Sämtliche derart bezogenen Leistungen, die durch ihn oder unter Benutzung der Tankkarte veranlasst werden, berechtigen die Autohof Huter GmbH zur Fakturierung gegenüber dem Kunden und verpflichten diesen zur Zahlung der bezogenen Leistungen und Waren.
13.6. Der Kunde ist verpflichtet, der Autohof Huter GmbH jede Änderung seiner Anschrift oder Bankverbindung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
13.7. Die Autohof Huter GmbH sichert dem Kunden Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten zu, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für ihn über ihn bekannt werden. Diese Verschwiegenheit bezieht sich sowohl auf die Person des Kunden als auch dessen Geschäftsverbindungen. Zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen können nur schriftlich und durch den Kunden selbst, nicht dessen Erfüllungsgehilfen entbunden werden. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
13.8. Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der dem Kunden in Rechnung gestellte Preis wird auf Grund der aktuellen marktüblichen Treibstoffpreise täglich ermittelt wird, wobei der Durchschnittseinkaufpreis zuzüglich eines marktüblichen Aufschlags für den Fakturierungszeitraum ermittelt. Die Autohof Huter GmbH ist berechtigt, im Falle einer Preisänderung durch schriftliche Mitteilung neue Preise festzusetzen, die mit sofortiger Wirkung als zu Grunde gelegt gelten und bereits in der darauf folgenden Rechnungslegung zu Grunde gelegt werden. Die Autohof Huter GmbH ist dabei auch zu Preiserhöhungen berechtigt, sichert jedoch zu, Preissteigerungen nur in sachlich gerechtfertigtem und angemessenem Ausmaß an den Kunden weiterzugeben.
13.9. Die Rechnungslegung erfolgt durch die Autohof Huter GmbH jeweils am 15. und am 30. bzw 31. jeden Monats. Der Rechnung werden die unter Verwendung der Kundenkarte erstellten Daten sowie der zuletzt durch die Autohof Huter GmbH schriftlich bekannt gegebene Preis zu Grunde gelegt.
13.10. Bei Verlust der Daten über die bezogenen Leistungen, sei es auch ohne Verschulden der Autohof Huter GmbH, z.B. durch Feuer, Diebstahl oder höhere Gewalt, ist Abrechnungsgrundlage der in der Vergangenheit übliche Leistungsbezug des Benutzers, gegebenenfalls anteilig bezogen auf den vom Datenverlust betroffenen Zeitraum.
13.11. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung zu zahlen und fällig. Die Zahlung erfolgt mittels Einzugsermächtigung des Kunden zum Fälligkeitstag. Hiermit erteilt der Benutzer der Autohof Huter GmbH widerruflich die Genehmigung, die jeweilige Abrechnungssumme durch Abbuchungsauftrag für Lastschriften einzuziehen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Abbuchungsauftrag für Lastschriften wirksam ist, das zum Abbuchungszeitpunkt das der Autohof Huter GmbH bekannt gegebene Konto ausreichende Deckung aufweist und der Einzug des geschuldeten Betrages ordnungsgemäß ausgeführt wird bzw. einer anderen vereinbarten Zahlungsweise nichts im Wege steht.
13.12. Jegliche Beanstandung und Reklamation bezüglich der Rechnung muss dem Verkäufer binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten gilt die Rechnung als richtig und akzeptiert.
13.13. Sämtliche Spesen durch Rückbuchung mangels Deckung gehen zu Lasten des Kunden.
13.14. Bei auch nur objektivem Verzug ist die Autohof Huter GmbH berechtigt, auf den gesamten aushaftenden nicht bezahlten Betrag Verzugszinsen im Sinne des Punkt 7. zu berechnen. In diesem Fall ist die Autohof Huter GmbH neben den sonstigen Rechtsfolgen jedenfalls berechtigt, sich aus der erlegten Kaution (Punkt 13.6) unter Anrechnung auf die fällige Schuld zu befriedigen sowie die Sicherheit (Punkt 13.1) abzurufen. Weiters ist die Autohof Huter GmbH in diesem Fall berechtigt, alle Karten dieses Kunden mit sofortiger Wirkung zu sperren und deren sofortige Rückgabe zu begehren.
13.15. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Die Karte ist unbefristet gültig. Die ordentliche Kündigung ist unter Wahrung einer Frist von 14 Tagen zum nächsten Monatsende von beiden Seiten zulässig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Sowohl die ordentliche wie auch die außerordentliche Kündigung (egal ob durch die Autohof Huter GmbH oder den Kunden erklärt) berechtigt die Autohof Huter GmbH, sämtliche diesem Kunden ausgehändigten Kundenkarten mit sofortiger Wirkung zurückzuverlangen.
Unterabschnitt II.
Besondere Bestimmungen für Verbraucher
14.1. Die Autohof Huter GmbH behält sich vor, nach eigenem Ermessen Kunden eine Tankkarte zur Verfügung zu stellen. Die Benutzung der Karte ist beschränkt auf den Kunden und seine Vertreter sowie auf eine Lieferung des Produktes in privaten Mengen und zur privaten Nutzung.
14.2. Der Preis bestimmt sich nach Punkt 6.
14.3. Jeder Preisvorteil, den die Autohof Huter GmbH dem Kunden gewährt, erfolgt freiwillig ohne Rechtanspruch des Kunden hierauf sowie ohne Verpflichtung der Autohof Huter GmbH sowie gegen jederzeitigen Widerruf.
14.4. Die Punkte 13.3. bis einschließlich 13.5. gelten sinngemäß.
Abschnitt III.
Besondere Bestimmungen über die Dienstleistungen mit der Autowaschanlage
15.1. Die Inanspruchnahme der Autowaschanlage erfolgt nach dem Erwerb der zur Bedienung der Anlage erforderlichen Wertkarte in den Räumlichkeiten des Tankstellen-Shops.
15.2. Die Autohof Huter GmbH gewährleistet eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende, ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge.
15.3. Die Autohof Huter GmbH und deren Mitarbeiter werden, soweit dies zumutbar und möglich ist, den Kunden vor Benutzung der Waschanlage beziehungsweise rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeuges des Kunden möglich machen. Die Autohof Huter GmbH behält sich jedoch vor, einen Kunden auch nach Erwerb der Wertkarte für die Benützung der Autowaschanlage von derselben gegen Rückerstattung der entrichteten Gebühr auszuschließen, wenn auf Grund besonderer Umstände entweder mit einer Beschädigung der Waschanlage oder einer Beschädigung des Fahrzeuges des Kunden gerechnet werden kann.
15.4. Der Kunde ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeuges in der Waschanlage ermöglichen. Er ist weiters verpflichtet, die Autowaschanlage den deutlich angebrachten unmissverständlichen Einfahrt- und Benutzungsanweisungen sowie allfälligen Anweisungen der Autohof Huter GmbH bzw deren Mitarbeiter entsprechend zu benutzen.
15.5. Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile, wie z.B. Zierleisten, Spiegel, Antenne, sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen, es sei denn, dass die Autohof Huter GmbH eine Haftung aus grobem Verschulden trifft. Ausgeschlossen ist die Haftung jedenfalls für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter unmissverständlicher Einfahrt- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden.
15.6. Der Kunde hat etwaige Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden am Fahrzeug, die durch die Benutzung der Autowaschanlage entstanden sind, bei sonstigem Verlust unverzüglich nach Verlassen der Waschanlage und vor Verlassen des Betriebsgeländes der Autohof Huter GmbH geltend zu machen. Dasselbe gilt für Gewährleistungsansprüche, z.B. solche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung seines Fahrzeuges.